Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination / Baustellenkoordination / SiGe Koordinator / SiGeKo Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Betreuung im Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und SiGeko in der Region Schwäbisch Hall.

Viele Bauherren sind heute der Auffassung: „Der Arbeitsschutz auf einer Baustelle ist Aufgabe der beteiligten Bauunternehmen.“ 1998 ist jedoch die Baustellenverordnung in Kraft getreten, die genau diese Verantwortung auf die Schultern des Bauherrn gelegt hat. Danach muss der Bauherr allen am Bauvorhaben Beteiligten – also auch den Angestellten der Gewerbe – Vorgaben bezüglich der Sicherheit machen. Er ist des Weiteren in der Pflicht, sich um die Einhaltung dieser Vorschriften zu kümmern. Diese Aufgabe kann der Bauherr nur in den seltensten Fällen allein bewältigen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen einen erfahrenen SiGeKo Schwäbisch Hall an die Seite, der sich bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens um alle sicherheitsrelevanten Fragen kümmert.

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Muss ich wirklich einen SiGeKo Schwäbisch Hall beauftragen?

Es ist ganz einfach an einem Beispiel erklärt:

Bei Nutzung eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Straße müssen Sie die Anforderungen der Straßenverkehrsordnungen erfüllen.  Hier kann u.a. genannt werden die „Anschnallpflicht“. Befolgen Sie dies nicht und es kommt zu einem Verkehrsunfall so kann es durchaus sei, dass Krankenversicherungen von Ihren Regressansprüchen Geltung machen. Ganz  zu schweigen von Rentenansprüchen.

Daher- jeder Bauherr muss sein Risiko für sich selbst abschätzen!

Die Pflichten des Bauherrn in der Planungs- und Bauphase

Der Bauherr muss sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens auf die Umsetzung von  § 4 Arbeitsschutzgesetz (Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes) achten. Diese Aufgaben kann Ihnen unser SiGeKo Schwäbisch Hall abnehmen. Es ist jedoch sehr wichtig, den SiGeKo Schwäbisch Hall rechtzeitig zu bestellen. Denn in der Praxis erfolgt die Beauftragung häufig erst zum Baubeginn, sodass sowohl der SiGe-Plan als auch alle anderen Unterlagen meist zu spät erstellt werden. Dies kann für den Bauablauf und auch die Kosten sehr unangenehme Folgen haben.
Die Tätigkeit des Koordinators unterteilt sich grundsätzlich in zwei Phasen parallel zum Bauablauf: In die Planungs- und die Ausführungsphase. Bestandteil der Tätigkeit in der Planungsphase ist die Erstellung:

  • der Vorankündigung
  • des SiGe-Plans
  • der Unterlage für spätere Arbeiten.

In der Ausführungsphase besteht die Tätigkeit unseres SiGeKo Schwäbisch Hall vor allen Dingen aus der Vor-Ort-Tätigkeit im Bereich der Koordinierung und der Überwachung.

Ihre Fragen zum SiGeKo Schwäbisch Hall

Immer dann, wenn mehrere Arbeitgeber oder Selbstständige an Ihrer Baumaßnahme beteiligt sind. Dabei spielt es keine Rolle ob die Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden.

Ob Großbaustellen oder Einfamilienhäuser: Unser SiGeKo Schwäbisch Hall unterstützt Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle.

Der SiGeKo Schwäbisch Hall arbeitet branchen- und projektunabhängig. Er betreut unter anderem:

  • Eigenheim – und Wohnungsbau
  • Industrie- und Gewerbebau
  • Wasserbau
  • Straßen- und Tiefbau
  • Ingenieurbau
  • Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau
  • Windenergieanlagenbau
  • Abriss- und Rückbauprojekte.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind eindeutig: Passiert ein Unfall auf einer Baustelle, ist zunächst der Bauherr verantwortlich. Das kann man an einem ganz einfachen Beispiel aus dem Straßenverkehr nachvollziehen. Dort haben Sie laut Straßenverkehrsordnung die Pflicht, an einer roten Ampel stehenzubleiben. Halten Sie sich nicht daran und verursachen Sie einen Unfall, werden Sie höchstwahrscheinlich die Kosten für die Schäden tragen, denn die Versicherung springt in diesem Falle nicht ein.

Genauso ergeht es auch dem Bauherrn, wenn er seinen gesetzlichen Pflichten zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nicht nachkommt. Sobald mehrere Gewerbe gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind, ist die Bestellung eines SiGeKo Schwäbisch Hall sogar Pflicht.

Ob Anbau, Umbau, Neubau, Sanierung oder Abbruch:

Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen rechtlichen Regelwerken beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen, die zu berücksichtigen sind.

Jetzt wird jeder Betroffene Bauherr denken: „Aber, dass ist doch die Aufgabe der beteiligten Arbeitgeber!“
Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Gäbe es nicht seit 1998 die Baustellenverordnung. Seitdem ist der Bauherr für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich. Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen.

Des Weiteren hat der Bauherr darauf zu achten, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen und die Grundsätze des Arbeitsschutzes einhalten. Bei Verstößen muss der Bauherr handeln.

Vertrauen Sie also auf die Erfahrung und das Handwerk unseres SiGeKo Schwäbisch Hall. Er sorgt für die nötige Sicherheit auf Ihrer Baustelle und schützt Sie im Ernstfall vor hohen Regressansprüchen.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie sehr gerne in der Baustellenkoordination. Unser SiGeKo Schwäbisch Hall kommuniziert mit allen am Bau Beteiligten, vom Bauherrn / Planer / Architekten / Bauleiter / Unternehmer und  Mitarbeitern des ausführenden Unternehmers bis hin zu den Vertretern der Überwachungsorgane im Arbeitsschutz. Dabei ist unser oberstes Gebot, die Rechtssicherheit und Transparenz.

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.

Ob Großbaustellen oder Einfamilienhäuser, wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle.
Jetzt anfragen!

Ob Eigenheim – und Wohnungsbau, Industrie- und Gewerbebau, Wasserbau, Straßen- und Tiefbau, Ingenieurbau, Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau, Windenergieanlagenbau, Abriss- und Rückbauprojekte, wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), deutschlandweit und international an.

Wir unterstützen Sie gerne und jederzeit in Ihren Themen zur Baustellenkoordination / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Baustelle und die Dokumentation durch unseren SiGeKo Schwäbisch Hall
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung von Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung

Impressionen aus dem Bereich Baustellenbetreuung

Wir konnten Sie noch nicht überzeugen? Dann wird es Zeit, eine Auswahl unserer erfolgreich umgesetzten Projekte kennenzulernen.

Unser SiGeKo Schwäbisch Hall / Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut und unterstützt Sie gerne kompetent und zuverlässig zu den Themen der Baustellenkoordination bzw. Baustellensicherheit in Schwäbisch Hall, Heidelberg, Heilbronn, Ludwigsburg, Vaihingen an der Enz, Stuttgart, Bietigheim- Bissingen, Karlsruhe und Pforzheim.