SiGeKo Modulbau - Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei Modul- und Systembaumaßnahmen

Auf Baustellen bei dem mehrere Unternehmer tätig sind, ist gesetzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) vorgeschrieben. Diese Forderung nach einem SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV).

Dabei ist es irrelevant ob es sich um einen Neubau, Umbau, Sanierung oder Rückbau eines Modul- Systembaus handelt.

„Einige Bauherren ignorieren diese gesetzliche Forderung. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass es bei einem Unfall bei Baumaßnahmen nicht zwingend als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Vielmehr kann es ein Strafverfahren nach sich ziehen. Ob eine Bauherrenversicherung eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Strafbestand abdeckt, ist zu bezweifeln.“

SiGeKo Modulbau_klein10

Ihr Vorteil durch unseren SiGeKo für Modul- und Systembaumaßnahmen

Parallel laufende Bauarbeiten sind wegen ihrer Eigenschaft sehr speziell zu planen. Durch unseren SiGeKo für Modul- Systembaubaustellen verringern Sie unnötige Risiken und verhindern Unfälle. Unsere eingeleiteten Maßnahmen verringern zugleich mögliche Beschwerden von Nachbarn, und verhindern ungewollte Unfälle und somit eventuelle Verzögerungen Ihrer Baumaßnahme.

Ihre sichere Modul und Systembaumaßnahme

Mit unserer Sicherheits- und Gesundheitskoordination an Ihrer Seite.

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.
Ob Neubau, Sanierung oder Umbau eines Modul- Systembaus, wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer eines Modul- Systembau-Baustelle.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Von unseren Standorten Düsseldorf und Kirchheim am Neckar betreuen wir den gesamten deutschen Raum zum Thema Baustellensicherheit und SiGeKo. Selbstverständlich stehen wir auch für internationale Projekte zur Verfügung.

Unsere Leistungen in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Ihrer Modul- Systembaubaumaßnahme

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Modul- Systembaubaustellen und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der System- Modulbaubaustellen bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe-Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen!

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz gestellt.

Bauen und Sanieren ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.
Die Baustellenverordnung (BaustellV.) verpflichtet in erster Linie die Bauherren oder den beauftragten Dritten des Modul- Systembaubaustellen, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen und in der Ausführung zu überwachen:

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Schulbauvorhaben und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der Schulbaumaßnahmen bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe – Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes
SiGeKo Modulbau_klein11

Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz laut Baustellenverordnung gestellt.

Bauen und Sanieren ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

Baustellenverordnung (BaustellV)

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung