Auf Baustellen bei dem mehrere Unternehmer tätig sind, ist gesetzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) vorgeschrieben. Diese Forderung nach einem SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV).
Dabei ist es irrelevant ob es sich um einen Neubau, Umbau, Sanierung oder Rückbau eines Modul- Systembaus handelt.
„Einige Bauherren ignorieren diese gesetzliche Forderung. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass es bei einem Unfall bei Baumaßnahmen nicht zwingend als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Vielmehr kann es ein Strafverfahren nach sich ziehen. Ob eine Bauherrenversicherung eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Strafbestand abdeckt, ist zu bezweifeln.“