Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse

Wer sich als Betrieb heute den wachsenden Anforderungen des Marktes stellen will, muss auf optimale Arbeitsabläufe setzen und auf Mitarbeiter, die gesund und motiviert sind, Ihr Bestes zu geben. Viele Unternehmen sehen in einer Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse nur eine lästige Pflicht und eine gesetzliche Vorschrift. Dabei ist mit einer Gefährdungsbeurteilung gleichzeitig eine Chance verbunden, die Qualität Ihrer Arbeit zu erhöhen und Ihren wirtschaftlichen Erfolg mit Mitarbeitern zu steigern, die bereit sind, ihr Bestes zu geben.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen so wichtig?

Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass jedes Unternehmen die betrieblichen Gefahren genau kennen muss. Kein Mitarbeiter sollte blind einer Gefahrensituation ausgesetzt sein. Auf der einen Seite fürchten gerade kleine und mittelständische Betriebe die dadurch entstehenden Kosten. Auf der anderen Seite sorgen eine genaue Gefährdungsbeurteilung und eine Gefährdungsanalyse dafür, dass Ihre Mitarbeiter gesund bleiben und Stillstand in der Produktion vermieden wird.

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Welche gesetzlichen Vorschriften existieren zur Gefährdungsbeurteilung?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine umfassende Beurteilung der Gefahren, sprich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Bewertung der Gefahren steht an der Spitze der konkreten Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz. Sie gilt als zentrales Werkzeug der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Es reicht dabei nicht aus, die Gefährdungsbeurteilung  einmalig zu erstellen. Sie muss regelmäßig überprüft und erneuert werden. Außerdem muss die Gefährdungsbeurteilung durch eine ernannte Fachkraft erfolgen. Wenn Sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht penibel genau einhalten, kann dies schnell Schwierigkeiten nach sich ziehen. Sollte es beispielsweise zu einem Unfall gekommen sein, meldet sich die zuständige Behörde an, um das Vorhandensein und die Aktualität Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Sparen Sie sich den Aufwand, binnen zwei Wochen alles nachzuholen. Unsere externe Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse übernimmt alle notwendigen Aufgaben in Ihrem Unternehmen.

Diese Aufgaben gehören zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht als präventive Maßnahme eine Überprüfung der Arbeitsmittel, Arbeitsplätze sowie aller Tätigkeiten auf gesundheitsbelastende und sicherheitsgefährdende Faktoren. Sie ist auch ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Produkte, als auch die Führungstätigkeit zu verbessern. Des Weiteren hilft sie zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Maßnahmen erforderlich sind. Die Informationen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Maßnahmen helfen den Beschäftigten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Was uns von anderen Dienstleistern unterscheidet

Viele unserer Mitarbeiter werben mit dem Versprechen, sich um die Beurteilung der Gefahren in Ihrem Unternehmen zu kümmern. Dabei verschweigen sie jedoch oft, dass diese Leistung ausschließlich durch eine fachkundige Person durchgeführt werden darf, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Eine kurze Weiterbildung im Arbeitsschutz von Meistern, Technikern und auch Ingenieuren bedeutet nicht, dass alle Gewerke und Bereiche betreut werden dürfen. Kommen Sie Ihrer Auswahlpflicht nach, indem Sie den Experten von IHS vertrauen. Denn eine Organisationsverfehlung kann sehr teuer werden.

IHS - Ihr Partner für Gefährdungsbeurteilungen

Experten für Arbeitssicherheit: Unsere Leistungen in der Gefährdungsbeurteilung

  • Eingrenzen und Festlegen der zu bewertenden Tätigkeit
  • Festlegen des Arbeitssystems durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkraft unter Beachtung von Arbeitsmitteln, Arbeitsgegenständen, Arbeitsstoffen und Personeneigenschaften für die Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsfaktoren für die Gefährdungsbeurteilung ermitteln
  • Systematische Erfassung vorhandener Gefährdungsfaktoren. Wer ist in welcher Form, unter welchen Umständen gefährdet?
  • Erkannte Gefährdung beurteilen
  • Beurteilung der vorhandenen bzw. zu erwartenden Risiken und Gefährdungen auf Basis einer Abschätzung von „Schadenshäufigkeit x Schadensschwere = Schadensausmaß“
  • Maßnahmen festlegen und umsetzen
  • Nach den allgemein bekannten Schutzstufen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber technische, organisatorische oder persönliche (TOP) Maßnahmen, auf Stand der Technik festlegen
  • Wirksamkeitskontrolle durch Ermittlung, inwieweit die festgelegten Maßnahmen in der GBU, die Gegebenheit positiv verändert haben und die gewünschten Ziele erreicht wurden. Ferner erfolgt eine Kontrolle, wie die festgelegten Maßnahmen in der GBU die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten positiv beeinflussen
  • Aktualisieren und Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung: Entsprechend gesetzlicher Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die GBU muss sich immer auf die aktuellen Gegebenheiten im Unternehmen beziehen.

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das Fundament des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sowohl für alle Betriebsmittel als auch für seine Arbeitsstätte eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.