Unterweisungen, Einweisungen und Schulungen für Betriebe

Schon eine falsche Bewegung oder eine nachlässige Schutzkleidung kann im betrieblichen Alltag schwere Personen- und Sachschäden nach sich ziehen. Insbesondere im Bereich der Fertigung und Produktion ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen an feste Abläufe und Vorschriften halten. Neben Personenschäden kann es durch eine fehlerhafte Bedienung von Maschinen auch zu hohen Sachschäden kommen. Häufig liegt der Fehler nicht in einem Versagen der Mitarbeiter, sondern in einer fehlerhaften Arbeitseinweisung. Um Routine in einem sicheren und korrekten Arbeitsablauf zu bekommen, sind leicht verständliche Unterweisungen, Einweisungen und Schulungen enorm wichtig.

Diesen Nutzen haben Sie als Unternehmen von professionellen Schulungen und Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter

Eine Unterweisung ist eine wichtige Maßnahme im Arbeitsschutz. Durch fest definierte Abläufe, die immer wieder nachgelesen werden können, sorgen Sie für eine sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes. Regelmäßige Wiederholungen in Form von Schulungen festigen die standardisierten Abläufe. Für Sie als Unternehmen bieten Unterweisungen, Einweisungen und Schulungen zahlreiche Vorteile:

  • Minderung von Verletzungen und Unfälle
  • Minderung von Stillstände und Ausfallzeiten
  • Erhöhung Ihrer Rechtssicherheit

Was ist der Unterschied zwischen einer Unterweisung, einer Betriebsanweisung und einer Schulung?

Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Schulungen dürfen nicht gleichgestellt werden. Wir erklären Ihnen an dieser Stelle gerne den Unterschied:

Unterweisungen
Eine Unterweisung gehört zu den gesetzlich verankerten Pflichten eines Arbeitgebers. Sie kann beispielsweise durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eine Sicherheitsfachkraft durchgeführt werden. Damit sich das Wissen im Umgang mit den Betriebsmitteln festigt, sollten Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden. Hierbei ist die Betriebsanweisung als Unterweisungsgrundlage ein wichtiges und unablässiges Instrument der sicherheitstechnischen Betreuung. Außerdem sollten den Beschäftigen ausreichende Informationen zum Arbeitsschutz vorliegen.

Betriebsanweisungen
Eine Betriebsanweisung wird für den Umgang mit Arbeitsmitteln erstellt. Sie muss für jedes angewendete Arbeitsmittel gesondert erfolgen.  In der Regel beinhaltet eine Betriebsanweisung folgende Punkte:

  1. Anwendungsbereich
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  4. Verhalten bei Störungen
  5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
  7. Folgen der Nichtbeachtung

Schulungen
Schulungen können auch freiwillig von den Unternehmen veranlasst werden. Sie sind eine gute Möglichkeit, um Wissen zum Thema Arbeitssicherheit zu vermitteln, wenn beispielsweise neue Maschinen und Anlagen in Betrieb genommen werden.

IHS - Ihr Partner für Unterweisungen

Erstunterweisungen, Unterweisungen & Schulungen

Unsere Leistungen in der Ein- und Unterweisungen und bei Schulungen

  • Allgemeine Erstunterweisungen durch unsere Sicherheitsfachkraft
  • Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Arbeitsplatzunterweisungen
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • Sensibilisierung und Unterweisungen von Vorgesetzten im Arbeitsschutz
  • Unterweisung im Brandschutz durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Schulungen in PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • Unterweisung in der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung
  • Schulungen von Vorgesetzten in Rechten und Pflichten im Arbeitsschutz
  • Schulungen in der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Beim Abfassen von Betriebsanweisungen für eine Unterweisung sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen u.a. zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen und Persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich. Jetzt für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren

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