Beauftragtenwesen: Schonen Sie interne Ressourcen und finden Sie mehr Zeit für Ihre Kernarbeit durch unsere externen Betriebsbeauftragten

Ab einer bestimmten Größe müssen Unternehmen für viele unternehmerische Bereiche einen Beauftragten bestimmten. Es muss beispielsweise Herr Müller aus der Finanzabteilung an Schulungen teilnehmen, damit Sie am Ende einen Abfallbeauftragten nachweisen können. Frau Heinrich ist derweil auf einem Lehrgang, um anschließend als Datenschutzbeauftragte weitere Aufgaben wahrzunehmen, die sie von ihrer Kernarbeit abhalten. Diese Sonderaufgaben kosten Zeit und damit auch Ihr Geld. Daher bieten wir Ihnen gerne an, externe Beauftragte in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.

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Warum ein Outsourcing des Beauftragtenwesens sinnvoll ist

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, haben Sie immer die Möglichkeit, einen internen Beauftragen zu bestimmen, der dann an Schulungen teilnimmt und Sonderaufgaben zugewiesen bekommt. Der Mitarbeiter braucht eine entsprechende Qualifikation und wird in dieser Zeit von seinen Kernaufgaben entbunden. Dies kann für Unternehmen schnell hohe Kosten verursachen. Ein externer Betriebsbeauftragter spart Ihre Zeit und Ihr Geld. Unsere externen Betriebsbeauftragten übernehmen gerne folgende Funktionen in Ihrem Unternehmen:

  • Beauftragte für Abfall (Abfallbeauftragter)
  • Beauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter)
  • Beauftragte für Datenschutz (Datenschutzbeauftragter)
  • Beauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragter)
  • Beauftragte für Brandschutz (Brandschutzbeauftragter)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

IHS - Ihr Partner im Beauftragtenwesen

Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter

Unsere Leistungen im Bereich Beauftragtenwesen

Abfallbeauftragter

Der gewerbliche Umweltschutz kann aus kaum einem Gewerbe mehr weggedacht werden. In Kliniken, auf Deponien und natürlich auch in der Produktion fällt täglich eine große Menge Abfall an. Um die damit verbundenen Vorschriften mit gutem Gewissen unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben einzuhalten, vermitteln wir Ihnen einen externen Betriebsbeauftragten. Der Abfallbeauftragte übernimmt folgend Leistungen:

  • Stellung des Beauftragten für Abfall gemäß gültiger Gesetze und Verordnungen
  • Stichprobenartige Kontrolle der Abfallströme (intern und extern)
  • Unterstützung bei der Auswahl von Entsorgungsfirmen
  • Erstellung eines Jahresberichtes durch den Abfallbeauftragten
  • Pflege des Abfallregisters durch den Abfallbeauftragten
  • Erstellung einer Abfallbilanz und Konzeptentwicklung
  • Koordinierung der Regelabfuhr
  • Kontrolle von Abfallmengen und dazugehörigen Rechnungen

Immissionsschutzbeauftragter

Unternehmen, die Anlagen betreiben, sind häufig dazu verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu stellen. Er hat die Aufgabe, beispielsweise bei der Einführung umweltfreundlicher Verfahren mitzuwirken, um überflüssigen Abfall zu vermeiden und sämtliche immissionsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Außerdem klärt der Beauftragte für Immissionsschutz Mitarbeiter darüber auf, welche gesundheitlichen Schäden durch eine übermäßige Immission im Betrieb entstehen können. Ob in Messungen oder Prognosen – wir beraten Sie in Ihren Fragen zur Luftreinhaltung oder zum Licht- und Schallschutz. Die umfassende Expertise unserer Immissionsschutzbeauftragten sorgt für mehr Rechtssicherheit.

  • Beratung in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
  • Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit
  • Überwachung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und der erteilten Bedingungen und Auflagen,
  • Regelmäßige Kontrolle der Betriebsstätte, Messungen von Emissionen und Immissionen
  • Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über die von der Anlage verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen sowie über präventive Einrichtungen und Maßnahmen
  • Jährliche Berichterstattung über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen durch unseren Immissionsschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Beschäftigte haben, müssen Sie einen Beauftragten für Datenschutz bestellen. Er hat die Aufgabe, den Umgang mit personenbezogenen Daten zu überwachen und die Rechtssicherheit beim Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten. Sie können zwar einen Angestellten zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen, jedoch müssen Sie ihn für diese Zeit von seinen Kernaufgaben entbinden und diese Arbeitszeit teuer bezahlen. Die Arbeit bleibt liegen oder muss von jemand anderem übernommen werden. Daher bieten wir Ihnen an, einen externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Die Leistungen stimmen wir individuell auf Ihren Bedarf ab.

  • Prüfung der einzelnen Datensicherungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Protokolldaten
  • Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung in Drittstaaten
  • Prüfung und Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitung
  • Bearbeitung von Auskunft ersuchenden Betroffener durch unsere Datenschutzbeauftragten
  • Prüfung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Prüfung der Regelungen zur Mitarbeiterkontrolle durch unsere Datenschutzbeauftragten
  • Rechtmäßigkeit der Profilbildung
  • Datennutzung zur Marketing und Kundenwerbung

Gewässerschutzbeauftragter

Ein Beauftragter für Gewässerschutz muss beispielsweise bei der Verwendung von Abwasseranlagen bestellt werden. Er hat die Aufgabe, die Abwasseranlagen regelmäßig auf ihre Funktionalität zu überprüfen, Messungen durchzuführen und die Abwasserqualität zu prüfen. Stellt er Mängel fest, muss er darüber sofort einen Bericht abliefern und Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel geben. Wenn Sie nicht über ausreichend eigene, interne Ressourcen verfügen, stellen wir Ihnen gerne einen Gewässerschutzbeauftragten, der folgende Leistungen für Sie übernehmen kann:

  • Überwachung der Anlage durch regelmäßige Kontrollen, Messungen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Beratung in der Einhaltung relevanter Vorschriften
  • Dokumentation und Mitteilung der festgestellten Mängel durch unseren Gewässerschutzbeauftragten
  • Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren
  • Beratung in der Verminderung der Abwasserbelastung und des Abwasseranfalls
  • Informationen und Schulungen der Betriebsangehörigen durch unseren Gewässerschutzbeauftragten
  • Berichterstattung und Übersicht über die Abwasserbehandlungsanlagen im Berichtsjahr