Einige Unternehmen müssen je nach Betriebsart und Anlage einen Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter bestimmten. Oft ist es im Alltag so, dass beispielsweise Frau Kraus aus der Verwaltung an einer Schulungen teilnimmt, damit Sie am Ende einen Immissionsschutzbeauftragten nachweisen können. Das Frau Kraus von ihren Kernaufgaben abhalten wird und überlastet ist, merken Sie meist wenn es zu spät ist.
Diese Zusatzaufgaben kosten Nerven, Zeit und somit Geld. Daher bieten wir Ihnen gerne an, einen externen Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.