Immissionsschutzbeauftragte

Einige Unternehmen müssen je nach Betriebsart und Anlage einen Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter bestimmten.  Oft ist es im Alltag so, dass beispielsweise Frau Kraus aus der Verwaltung  an einer Schulungen teilnimmt, damit Sie am Ende einen Immissionsschutzbeauftragten nachweisen können. Das Frau Kraus von ihren Kernaufgaben abhalten wird und überlastet ist, merken Sie meist wenn es zu spät ist.

Diese Zusatzaufgaben kosten Nerven, Zeit und somit Geld. Daher bieten wir Ihnen gerne an, einen externen Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.

Beauftragten für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragter, warum dies sinnvoll ist

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, haben Sie immer die Möglichkeit, einen internen Beauftragen zu bestimmen, der dann an Schulungen teilnimmt und Sonderaufgaben zugewiesen bekommt. Der Mitarbeiter braucht eine entsprechende Qualifikation und wird in dieser Zeit von seinen Kernaufgaben entbunden. Dies kann für Unternehmen schnell hohe Kosten verursachen. Unser Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter spart Ihre Zeit und Ihr Geld. Unsere externen Beauftragten für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter übernehmen gerne diese Funktionen in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten

  • Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
  • jährliche Berichterstattung an den Betreiber
  • Überwachung der Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben
  • Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
  • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen in immissionsschutz-relevanten Angelegenheiten (Aufklärungsfunktion)

Voraussetzung zur Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten

  • Voraussetzung zur Bestellung (§ 53 BImSchG und § 1 (1) 5. BImSchV)
  • auf Anordnung der zuständigen Behörde
  • Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen (Anhang I 5. BImSchV)
  • die Bestellung externer Beauftragter ist möglich

ihs-s - Ihr Partner im Beauftragtenwesen

Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter

Anforderung und Qualifikation des Immissionsschutzbeauftragten

  • Fachkunde und Zuverlässigkeit
  • Fortbildung mindestens alle zwei Jahre
  • naturwissenschaftliches Studium, Ingenieurstudium, technische Fachschulausbildung, Meister
  • mindestens zweijährige einschlägige Praxis
  • mindestens ein einschlägiger Lehrgang

Pflichten des Unternehmers

  • Unterrichtung des Betriebs- oder Personalrats über die Bestellung des Beauftragten einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich
  • keine Benachteiligung wegen der Erfüllung der Aufgaben
  • Kündigungsschutz für den Beauftragten einräumen
  • Einholen einer Stellungnahme des Beauftragten zu immissionsrelevanten (Investitions-) Entscheidungen über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen
  • schriftliche Bestellung des Beauftragten mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Bekanntgabe der bestellten Person einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich bei der zuständigen Behörde
  • Gelegenheit geben zum Vortrag von Vorschlägen oder Bedenken unmittelbar an die Geschäftsleitung (bei Nichteinigung umfassende Information über die Gründe der Ablehnung)
  • Unterstützung des Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • regelmäßige Teilnahme des Beauftragten an Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten