Gemäß Baustellenverordnung ist ein SiGeKo Öffentliche Bauten bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) zwingend vorgeschrieben, wenn auf einer Baustellen mehrere Unternehmer tätig werden.
Durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind nicht nur Bauarbeiter von eventueller gegenseitiger Gefährdung, sondern auch Schüler, Passanten, Fußgänger-, Radfahrer- und die Übrigen vor den Gefahren die von einer öffentlichen Baustelle ausgehen zu schützen.
Ferner soll durch Unterstützung des SiGeKo’S eine Behinderung und Gefährdung der Öffentlichkeit vermieden werden.