SiGeKo - Öffentliche Bauten - Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei öffentliche Baumaßnahmen

Gemäß Baustellenverordnung ist ein SiGeKo Öffentliche Bauten bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) zwingend vorgeschrieben, wenn auf einer Baustellen mehrere Unternehmer tätig werden.

Durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind nicht nur Bauarbeiter von eventueller gegenseitiger Gefährdung, sondern auch Schüler, Passanten,  Fußgänger-, Radfahrer- und die Übrigen vor den Gefahren die von einer öffentlichen Baustelle ausgehen zu schützen.

Ferner soll durch Unterstützung des SiGeKo’S eine Behinderung und Gefährdung der Öffentlichkeit vermieden werden.

Sigeko öffentliche Bauten1

Unsere Anforderungen an eine SiGe Koordination öffentlicher Bauten:

  • ausreichenden Platz für die Bauarbeiten
  • Sicherheit für den Schüler, Fußgänger-, Radfahrer- und übrige
  • Schutz der Bauarbeiter vor Gefahren bzw. gegenseitiger Gefährdung
  • möglichst geringe Behinderung andere Interessenten
  • eine hohe Rechtssicherheit für die Personen, die für Planung, Ausführung und Überwachung der Baumaßnahme verantwortlich sind.

Ihr Vorteil durch unseren SiGeKo Öffentliche Bauten

Öffentliche  bzw. Schul-Baustellen sind wegen ihrer besonderen Eigenschaften, der Zugänglichkeit, der Lage, der auszuführenden Arbeiten uvm. sehr speziell zu planen. Durch unseren SiGeKo Öffentliche Bauten verringern Sie unnötige Risiken, Unfälle und verhindern Behinderungen. Unsere eingeleiteten Maßnahmen verringern zugleich mögliche Beschwerden von Anwohner, der Öffentlichkeit und Ämter.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Von unseren Standorten Düsseldorf und Kirchheim am Neckar betreuen wir den gesamten deutschen Raum zum Thema Baustellensicherheit und SiGeKo. Selbstverständlich stehen wir auch für internationale Projekte zur Verfügung.

Ihre sichere öffentliche Baustelle

Mit unserer Sicherheits- und Gesundheitskoordination an Ihrer Seite.

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.

Ob Neu- Anbau, Abriss oder Umbau einer Schule oder eines anderen Gebäudes, wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Hotelbaustelle.

Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen!

Bereits in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz gestellt.

Bauen und Sanieren ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.
Die Baustellenverordnung (BaustellV.) verpflichtet in erster Linie die Bauherren oder den beauftragten Dritten öffentliche Baustellen, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen und in der Ausführung zu überwachen.

SigeKo Straßen

Unsere Leistungen in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Ihrer öffentliche Baumaßnahme:

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Schulbauvorhaben und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der Schulbaumaßnahmen bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe – Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz laut Baustellenverordnung gestellt.

Bauen ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.
Die Baustellenverordnung (BaustellV.) verpflichtet in erster Linie die Bauherren, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen und in der Ausführung zu überwachen.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu konkretisieren existieren die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik in Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) ausgearbeitet und der Entwicklung angepasst

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

Baustellenverordnung (BaustellV)

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

Baustellenverordnung (BaustellV)

Baustellenverordnung (BaustellV)

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung