SiGeKo - Grundlagen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Baustellenverordnung (BaustellV)

Baustellenbetreuung zwischen Vorschrift und eigener Rechtssicherheit

Private und auch öffentliche Bauherren sind kaum in der Lage, jede Sicherheitslücke auf ihrer Baustelle zu erkennen. Das Kerngeschäft geht weiter, es müssen die einzelnen Gewerke koordiniert werden und da bleiben ein freiliegendes Stromkabel oder ein unzureichend gesichertes Baugerüst auch mal unerkannt. Mit einer professionellen Baustellenbetreuung/ SiGeKo können Sie auf Nummer sichergehen, behalten den vollen Versicherungsschutz, erfüllen alle rechtlichen Vorgaben und tun außerdem alles dafür, dass jeder Arbeiter am Abend wieder gesund nach Hause zurückkehrt.

Baustellenbetreuung / SiGeKo durch IHS

Von unseren Standorten Düsseldorf und Kirchheim am Neckar betreuen wir den gesamten deutschen Raum zum Thema Baustellensicherheit und SiGeKo. Ludwigsburg, Stuttgart, Karlsruhe, Bietigheim-Bissingen, Heidelberg, Pforzheim, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf, Ratingen, Krefeld, Duisburg, Neuss und Essen.
Selbstverständlich stehen wir auch für internationale Projekte zur Verfügung.

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Ist eine Baustellenbetreuung durch einen SiGeKo Pflicht?

Auf Baustellen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko zur Baustellenbetreuung) zwingend vorgeschrieben. Die Forderung nach einem SiGeKo ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Neubau oder Umbau, um eine Sanierung, eine Verbesserung oder auch einen Abriss handelt. Unser Angebot zur SiGeKo Baustellenbetreuung richtet sich sowohl an die Betreuung von Einfamilienhäusern als auch an Mehrfamilien- oder Hochhäuser.

Welche Vorteile hat der Bauherr von unserer SiGeKo Baustellenbetreuung?

Der wohl größte Vorteil unserer professionellen Baustellenbetreuung liegt darin, dass Sie Gefahrenquellen eliminieren und dadurch die Gefahr von Unfällen und Verletzungen minimieren. Dadurch kommt es auch seltener zu Ausfällen und Unfällen, so dass Sie die Bauvorhaben im geplanten Zeit- und Kostenrahmen abschließen können. Außerdem erfüllen Sie durch die Baustellenbetreuung die gesetzlichen Vorgaben. Ein Unfall auf einer unzureichend gesicherten Baustelle wird nicht immer nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Vielmehr kann es ein Strafverfahren nach sich ziehen. Ob eine Bauherrenversicherung eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Strafbestand abdeckt, ist zu bezweifeln.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherrn, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt unser SiGeKo einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit, eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen – Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Ihre sichere Baustelle: Mit unserer Sicherheits- und Gesundheitskoordination an Ihrer Seite

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.

Ob Großbaustellen oder Einfamilienhäuser, wir unterstützen Sie:

  • bei der Vorankündigung
  • den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen
  • der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
  • der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle.

Ob Eigenheim – und Wohnungsbau, Industrie- und Gewerbebau, Wasserbau, Straßen- und Tiefbau, Ingenieurbau, Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau, Windenergieanlagenbau, Abriss- und Rückbauprojekte: Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) deutschlandweit und international an.

Unsere Leistungen in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Baustellen und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe – Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz laut Baustellenverordnung gestellt.

Bauen ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.
Die Baustellenverordnung (BaustellV.) verpflichtet in erster Linie die Bauherren, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen und in der Ausführung zu überwachen.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu konkretisieren existieren die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik in Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) ausgearbeitet und der Entwicklung angepasst

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

Baustellenverordnung (BaustellV)

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB     [Download RAB-01]

RAB 10 – Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)     [Download RAB-10]

RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)     [Download RAB-25]

RAB 30 – Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)     [Download RAB-30]

RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan     [Download RAB-31]

RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)     [Download RAB-32]

RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung     [Download RAB-33]

Baustellenverordnung (BaustellV)

Baustellenverordnung (BaustellV)

BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen     [Download – BaustellV]

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung

Impressionen aus dem Bereich Baustellenbetreuung

Wir konnten Sie noch nicht überzeugen? Dann wird es Zeit, eine Auswahl unserer erfolgreich umgesetzten Projekte kennenzulernen.