Insbesondere auf Baustellen gibt es an jeder Ecke Gefahrenpotenzial. Freiliegende Nägel, ein Brett das herunterfällt oder Stolperfallen durch ungünstige Verkehrswege bzw. ungesicherte Arbeiten. Unfälle können auf Baustellen schwere Folgen haben, für die sich im Ernstfall der Bauherr verantwortlich zeichnen muss. Denn laut der aktuellen Baustellenvorordnung müssen Bauherren einen SiGeKo Karlsruhe in der Funktion eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators bestellen, um die Sicherheit auf ihrer Baustelle zu gewährleisten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau, Umbau, Sanierung, Verbesserung oder auch einen Abriss handelt.
„Viele Bauherren ignorieren diese gesetzliche Forderung. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass bei einem Unfall dies nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. In einigen Fällen kann dies sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. Ob eine Bauherrenversicherung eine Ordnungswidrigkeit abdeckt ist zu bezweifeln.“
Viele Bauherren wissen gar nichts von ihrer Pflicht, einen SiGeKo Karlsruhe anzustellen. Daher sind eigentlich Architekten oder Ingenieure in der Bringschuld, den Bauherren darüber aufzuklären. Gleichzeitig aber sind sowohl private als auch öffentliche Bauherren in der Holschuld, sich über alle Gesetze und Verordnungen zu informieren. Im Zweifel schützt aber Unwissenheit vor Strafe nicht. Sollte der Bauherr auf den Einsatz eines SiGeKo Karlsruhe verzichten, geht er ein sehr hohes Risiko einer Haftungsgrundlage ein.