Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination / Baustellenkoordination / SiGe Koordinator / SiGeKo Neuss, Nordrhein Westfalen

Beratung in Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und SiGeKo in der Region Neuss

Sie kennen sicherlich den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher sollten Sie sich als Bauherr unbedingt mit Ihren Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes vertraut machen. Denn kleine Sicherheitslücken auf der Baustelle können schwere Unfälle und im Zuge dessen auch Haftungsschäden verursachen. Daher ist es uns ein großes Anliegen, Sie über Ihre Bauherrenpflichten in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation auf der Baustelle zu informieren und Ihnen einen erfahrenen SiGeKo Neuss an die Seite zu stellen.

Ob Anbau, Umbau, Neubau, Sanierung oder Abbruch:

Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen und andere Regelwerke, die zu berücksichtigen sind. Jetzt wird jeder Betroffene denken: „Aber das ist doch die Aufgabe der beteiligten Arbeitgeber!
Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Gäbe es nicht seit 1998 die Baustellenverordnung. Seitdem ist der Bauherr für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich. Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen.

Des Weiteren hat der Bauherr darauf zu achten, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen. Bei Verstößen muss der Bauherr tätig werden.

Die rechtlichen Anforderungen an den Bauherren

Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen rechtlichen Bereichen beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen und andere Regelwerke, die er schon im Vorfeld in der Planungsphase berücksichtigen muss. 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft getreten, die den Bauherren für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle vollumfänglich verantwortlich macht. Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen. Der Bauherr muss darauf achten, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen. Bei Verstößen muss der Bauherr tätig werden.

Bring- und Holschuld: Wer muss wen informieren?

Grundsätzlich haben Architekten und Ingenieure eine Bringschuld gegenüber dem Bauherren in Form einer umfassenden Beratungspflicht. Hierzu zählt auch, den Bauherren über die Notwendigkeit eines SiGeKo Neuss zu informieren. Im gleichen Zuge hat der Bauherr eine Holschuld. Er muss sich über Gesetze und Verordnungen erkundigen, die in seinem Bauvorhaben gelten. Leider wird mit dieser Bring- und Holschuld bei kleinen und mittleren Baumaßnahmen leichtfertig umgegangen. Daher besteht in der Praxis ein hohes Risiko einer Haftungsgrundlage des Bauherrn.

Muss ich wirklich einen SiGeKo Neuss beauftragen?

Es ist ganz einfach an einem Beispiel erklärt:

Bei Nutzung eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Straße müssen Sie die Anforderungen der Straßenverkehrsordnungen erfüllen.  Hier kann u.a. genannt werden die „Anschnallpflicht“. Befolgen Sie dies nicht und es kommt zu einem Verkehrsunfall so kann es durchaus sei, dass Krankenversicherungen von Ihren Regressansprüchen Geltung machen. Ganz  zu schweigen von Rentenansprüchen.

Daher- jeder Bauherr muss sein Risiko für sich selbst abschätzen!

Daher- jeder Bauherr muss sein Risiko für sich selbst abschätzen!

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SiGeKo Neuss: Die fachkundige Unterstützung des Bauherrn

Zu jeder Zeit die vollumfängliche Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten, stellt den Bauherren vor eine große Herausforderung. Er kann sich daneben kaum noch um seine Kernaufgaben kümmern. Daher bieten wir Ihnen die fachkundige Unterstützung durch unseren SiGeKo Neuss an. Der SiGeKo Neuss ist immer dann sogar Pflicht, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden. Unser SiGeKo Neuss kommuniziert mit allen am Bau Beteiligten: Vom Bauherrn über Planer, Architekten, Bauleiter und Unternehmern bis zu Mitarbeitern des ausführenden Unternehmers und den Vertretern der Überwachungsorgane im Arbeitsschutz. Dabei ist unser oberstes Gebot, die Rechtssicherheit und Transparenz.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie sehr gerne in der Baustellenkoordination. Unser SiGeKo Neuss kommuniziert mit allen am Bau Beteiligten, vom Bauherrn / Planer / Architekten / Bauleiter / Unternehmer und  Mitarbeitern des ausführenden Unternehmers bis hin zu den Vertretern der Überwachungsorgane im Arbeitsschutz. Dabei ist unser oberstes Gebot, die Rechtssicherheit und Transparenz.

  • Industrie- und Gewerbebau
  • Wasserbau
  • Straßen- und Tiefbau
  • Ingenieurbau
  • Abriss- und Rückbauprojekte
  • Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo Neuss) deutschlandweit und international an.

Wie schon erwähnt brauchen Sie sich als Bauherr nicht allein um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle zu kümmern. Unsere SiGeKo-Experten Neuss betreuen sowohl Großbaustellen als auch Einfamilienhäuser. Wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle.

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Baustelle und die Dokumentation durch unseren SiGeKo Neuss
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung von Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung

Impressionen aus dem Bereich Baustellenbetreuung

Wir konnten Sie noch nicht überzeugen? Dann wird es Zeit, eine Auswahl unserer erfolgreich umgesetzten Projekte kennenzulernen.

Unser SiGeKo Neuss / Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut und unterstützt Sie gerne kompetent und zuverlässig zu den Themen der Baustellenkoordination bzw. Baustellensicherheit in Neuss, Krefeld, Essen, Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr, Ratingen, Duisburg, Mettmann und Wuppertal.