Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen und andere Regelwerke, die zu berücksichtigen sind.
Meist vermuten die Betroffenen: „Aber das ist doch die Aufgabe der beteiligten Arbeitgeber!“
Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Gäbe es nicht seit 1998 die Baustellenverordnung. Seitdem ist der Bauherr für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich. Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen.