Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination / Baustellenkoordination / SiGe Koordinator / SiGeKo Stuttgart, Baden-Württemberg

Betreuung in Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und SiGeKo in der Region Stuttgart

Ein Haus zu bauen – egal ob privat oder im gewerblichen Bereich – bedeutet wesentlich mehr, als nur Stein auf Stein zu setzen. Das eigentliche Projekt beginnt schon weit vor dem ersten Spatenstich mit der sicherheitstechnischen Planung und Beratung. Es müssen wichtige Fragen der Sicherheit vorab geklärt werden. Welche Gefahrenstellen wird es geben und wie kann ich die eigenen Mitarbeiter und die beteiligten Gewerke vor Unfällen und Verletzungen schützen? Diese Fragen müssen schon vorab gestellt und beantwortet werden. Denn was viele Bauherren gar nicht wissen: Sie sind gemäß Baustellenverordnung  für jede Person auf der Baustelle mit verantwortlich, die für Sie oder einen anderen Betrieb an Ihrem Haus arbeitet. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator – kurz SiGeKo Stuttgart – unterstützt Sie dabei, dieser großen Verantwortung voll und ganz gerecht zu werden.

Ihre sichere Baustelle - Mit unserem SiGeKo Stuttgart

Wir geben Ihnen mit unserem fachkundigen SiGeKo Stuttgart die Chance, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abzugeben. Der SiGeKo Stuttgart wird für Sie sowohl auf Großbaustellen als auch beim Bau eines Einfamilienhauses tätig. Der SiGeKo Stuttgart unterstützt Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle, unter anderem in folgenden Branchen:

  • ob Eigenheim – und Wohnungsbau
  • Industrie- und Gewerbebau
  • Wasserbau
  • Straßen- und Tiefbau
  • Ingenieurbau
  • Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau
  • Windenergieanlagenbau
  • Abriss- und Rückbauprojekte.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo Stuttgart), deutschlandweit und international an.

Ob Anbau, Umbau, Neubau, Sanierung oder Abbruch:

Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen rechtlichen Regelwerken beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen, die zu berücksichtigen sind.

Muss ich wirklich einen SiGeKo Stuttgart beauftragen?

Es ist ganz einfach an einem Beispiel erklärt:

Bei Nutzung eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Straße müssen Sie die Anforderungen der Straßenverkehrsordnungen erfüllen.  Hier kann u.a. genannt werden die „Anschnallpflicht“. Befolgen Sie dies nicht und es kommt zu einem Verkehrsunfall so kann es durchaus sei, dass Krankenversicherungen von Ihren Regressansprüchen Geltung machen. Ganz  zu schweigen von Rentenansprüchen.

Daher- jeder Bauherr muss sein Risiko für sich selbst abschätzen!

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Die meisten Bauherren müssen natürlich vor und während der Bauphase auf ihr Budget achten. Da sind die zusätzlichen Kosten für einen SiGeKo Stuttgart nicht gerade erfreulich. Allerdings sparen Sie durch die Unterstützung des SiGeKo Stuttgart sehr viel Zeit, die Sie für ihre Kernaufgaben am Bau wesentlich dringender benötigen. Durch die professionelle Arbeit des SiGeKo Stuttgart werden Sie möglicherweise im Ernstfall von Regress- und Schadensersatzansprüchen verschont. Indem Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle befolgen, bleibt der volle Versicherungsanspruch im Schadensfall für Sie bestehen.

Der Bauherr veranlasst und organisiert das Bauvorhaben. Der Bauherr hat die Pflicht, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der am Bauvorhaben tätigen Personen/Beschäftigten zu vermeiden.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • er muss bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigen
  • er muss die allgemeinen Grundsätze nach Arbeitsschutzgesetz zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beachten
  • für bestimmte Bauvorhaben ist eine Vorankündigung zu erstellen und dem regional zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitssicherheit) zu übermitteln. Die Vorankündigung ist auf der Baustelle für alle Personen einsehbar auszuhängen;
  • wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen gleichzeitig tätig werden, muss mindestens ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) bestellt werden
  • ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt und ausgehängt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf der Baustelle tätig oder besonders gefährliche Arbeiten geplant sind

Sicherheit auf der Baustelle: Das sind die Pflichten des Bauherrn

Der Bauherr ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich. Er muss auch überprüfen, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen und die Grundsätze des Arbeitsschutzes einhalten. Bei Verstößen muss der Bauherr handeln, wenn er beispielsweise Fehlverhalten erkennt oder vorhersieht. Bei einer Unterlassung kann eine Regressforderung bzw. Haftung im Falle eines Schadens nicht ausgeschlossen werden. Unter Umständen sogar uneingeschränkt.

Wer auf seinem Grundstück oder in den eigenen vier Wänden nicht nur mit gewerblichen Firmen baut, sondern auch in Eigenleistung tätig wird, ist nach dem Gesetz „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ (Eigenbauunternehmer) mit allen Pflichten und muss daher

  • die Bauarbeiten beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Bau-Berufsgenossenschaft) anmelden
  • die Unfallverhütungsvorschriften einhalten
  • die Baustellenverordnung beachten
  • Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereits in der Planungsphase berücksichtigen
  • die allgemeinen Grundsätze nach Arbeitsschutzgesetz zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beachten
  • für bestimmte Bauvorhaben Vorankündigungen erstellen und dem regional zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitssicherheit) übermitteln.
  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen und aushängen.

Ein SiGeKo Stuttgart ist immer dann Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen gleichzeitig tätig werden.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie sehr gerne in der Baustellenkoordination. Unser SiGeKo Stuttgart kommuniziert mit allen am Bau Beteiligten, vom Bauherrn / Planer / Architekten / Bauleiter / Unternehmer und  Mitarbeitern des ausführenden Unternehmers bis hin zu den Vertretern der Überwachungsorgane im Arbeitsschutz. Dabei ist unser oberstes Gebot, die Rechtssicherheit und Transparenz.

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.

Auf Großbaustellen oder Einfamilienhäuser, wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle.

Jetzt SiGeKo Stuttgart anfragen!

Ob Eigenheim – und Wohnungsbau, Industrie- und Gewerbebau, Wasserbau, Straßen- und Tiefbau, Ingenieurbau, Anlagen- und Kraftwerksanlagenbau, Windenergieanlagenbau, Abriss- und Rückbauprojekte, wir bieten Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), deutschlandweit und international an.

Wir unterstützen Sie gerne und jederzeit in Ihren Themen zur Baustellenkoordination / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Baustelle und die Dokumentation durch unseren SiGeKo Stuttgart
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung von Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

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Wir konnten Sie noch nicht überzeugen? Dann wird es Zeit, eine Auswahl unserer erfolgreich umgesetzten Projekte kennenzulernen.

Unser SiGeKo Stuttgart / Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut und unterstützt Sie gerne kompetent und zuverlässig zu den Themen der Baustellenkoordination bzw. Baustellensicherheit in Stuttgart, Schwäbisch Hall, Bietigheim- Bissingen, Heidelberg, Vaihingen an der Enz, Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn sowie Ludwigsburg.