Gemäß Baustellenverordnung ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) auf Baustellen, wenn mehrere Unternehmer tätig werden vorgeschrieben.
Durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind nicht nur Bauarbeiter vom fließenden Pkw- und Lkw-Verkehr zu schützen, sondern auch Fußgänger-, Radfahrer- und der übrige im Straßenverkehr sind vor den Gefahren die von der Baustelle ausgehen zu schürzten. Hierbei soll wären der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ein möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs erzielt werden. Wenn auch noch wirtschaftlich gearbeitet werden kann und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, ist eine ideale Baustellensicherung gefunden.