SiGeKo Straßenbau - Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei Straßen, Autobahn- und Brückenbauten

Gemäß Baustellenverordnung ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeko) auf Baustellen, wenn mehrere Unternehmer tätig werden vorgeschrieben.

Durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sind nicht nur Bauarbeiter vom fließenden Pkw- und Lkw-Verkehr zu schützen, sondern auch Fußgänger-, Radfahrer- und der übrige im Straßenverkehr sind vor den Gefahren die von der Baustelle ausgehen zu schürzten. Hierbei soll wären der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ein möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs erzielt werden.  Wenn auch noch wirtschaftlich gearbeitet werden kann und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, ist eine ideale Baustellensicherung gefunden.

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Unsere Anforderungen an eine gute Verkehrssicherung:

  • ausreichenden Platz für Bauarbeiten
  • Sicherheit für den Fußgänger-, Radfahrer- und übrige im Straßenverkehr
  • Schutz der Bauarbeiter vor dem vorbeifließenden Pkw- und Lkw-Verkehr
  • möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs
  • wirtschaftliches und damit kostengünstiges Arbeiten
  • eine hohe Rechtssicherheit für die Personen, die für Planung, Ausführung und Überwachung sowohl der Baumaßnahme als auch der Verkehrssicherung verantwortlich sind
  • Vermeidung von gegenseitige Gefährdungen.

SiGeKo Straßenbau - Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei Straßen, Autobahn- und Brückenbauten

Von unseren Standorten Düsseldorf und Kirchheim am Neckar betreuen wir den gesamten deutschen Raum zum Thema Baustellensicherheit und SiGeKo. Selbstverständlich stehen wir auch für internationale Projekte zur Verfügung.

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Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens in der Ausführungsphase einen SiGeKo zu beauftragen. Dies sichert Ihre Verantwortung und Haftung. Ferner unterstützt der SiGeKo unter anderem einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens. Bei einem Unfall hat die Behörde die Möglichkeit eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro zu verhängen, Strafvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Ihr Vorteil durch unseren SiGeKo Straßenbau

Straßenbaustellen sind wegen ihrer besonderen Eigenschaften, dem Straßenverkehrt unmittelbar an der Baustelle,  sehr speziell zu planen. Durch unseren SiGeKo Straßenbau verringern Sie unnötige Risiken, Unfälle und verhindern Behinderungen. Unsere eingeleiteten Maßnahmen verringern zugleich mögliche Beschwerden der Ämter.

Von unseren Standorten Düsseldorf und Kirchheim am Neckar betreuen wir den gesamten deutschen Raum zum Thema Baustellensicherheit und SiGeKo. Selbstverständlich stehen wir auch für internationale Projekte zur Verfügung.

Ihre sichere Straßen-Baustelle

Gut, wenn man die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination an Experten abgeben kann.

Ob Neubau oder Erneuerung einer Straße, wir unterstützen Sie bei der Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen, der Erstellung eines Sicherheits-Gesundheitsplans (SiGe-Plan), der Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen und der Überwachung der Anwendung des Arbeitsschutzes auf Ihrer Straßen, Autobahn- und Brückenbauten.

Unsere Leistungen in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Ihrer Straßenbaumaßnahme

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Autobahn-und Straßenbauvorhaben und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der Autobahn-und Straßenbaumaßnahme bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe – Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes

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IHS - Ihr Partner für Baustellenkoordination (SiGeKo)

Projektberatung & Baustellenbetreuung

Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz gestellt.

Bauen und Sanieren ist Teamarbeit. Koordination, Kooperation und Kommunikation sind maßgebliche Voraussetzungen für ein reibungsloses und sicheres Arbeiten.
Die Baustellenverordnung (BaustellV.) verpflichtet in erster Linie die Bauherren oder den Betreiber von Straßen und Brücken, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen und in der Ausführung zu überwachen.

  • Baustellenkoordination bzw. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Begehung von Schulbauvorhaben und die Dokumentation durch einen SiGeKo
  • Beratung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Einreichung der Vorankündigung der Schulbaumaßnahmen bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten (SiGe – Plan)
  • Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Festlegung von Arbeitsschutzanforderungen
  • Überwachung von Anwendungen des Arbeitsschutzes
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Arbeitsschutz planen, koordinieren und Rechtssicherheit schaffen

Schon in der Planung werden die Anforderungen für den Arbeitsschutz laut Baustellenverordnung gestellt.