Gefahrstoffe in Unternehmen: So schützen Sie Mitarbeiter und sorgen für Rechtssicherheit

Der Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen kann schnell zur Gefährdung eines Menschenlebens führen. Es reicht schon aus, wenn ein Mitarbeiter versehentlich zur falschen Flasche greift oder Gefahrenstoffe nicht fachgerecht aufbewahrt werden. Giftige Dämpfe können unter diesen Umständen entweichen und zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist ein sensibles Thema in Unternehmen. Denn ein einziger Unfall kann schwere Konsequenzen haben. Auch rechtliche Vorgaben müssen penibel eingehalten werden, damit bei entstandenen Schäden die Versicherung greift.

Umgang mit Gefahrstoffen: So sorgen Sie für einen sicheren Arbeitsplatz

Das Gefahrstoffrecht ist sehr minutiös geregelt, damit Mitarbeiter in Chemieunternehmen oder in produzierenden Firmen einen sicheren Arbeitsplatz haben. Durch die rechtssichere Gestaltung des Arbeitsumfeldes sollen sowohl Unfälle als auch langfristige gesundheitliche Schäden der Mitarbeiter verhindert werden.

Die wesentlichen Festlegungen im Gefahrstoffrecht

Das Gefahrstoffrecht wird vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt.
Während die GefStoffV den allgemeinen Rahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen absteckt, konkretisieren die TRGS einzelne Bereiche und beschreiben, wie man die Vorgaben im Umgang mit einem Gefahrstoff in der Praxis umsetzen kann.

Welche rechtlichen Vorgaben und Verordnungen Sie derzeit einhalten müssen:

Was ist REACH?
REACH, bedeutet „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese EG-Verordnung ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie vereinfacht und zentralisiert das Chemikalienrecht europaweit.

Was ist CLP?
CLP bedeutet „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“. Sie ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) genannt.

IHS - Ihr Partner im Bereich Gefahrstoffe

Gefährdungsbeurteilung, Erstellung von Gefahrstoffkataster uvm.

Als Unternehmer im Umgang mit Gefahrstoffen sind Sie unter anderem dazu verpflichtet:

  • Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen
  • Gefahrstoffe einzuordnen
  • Für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen
  • Die rechtssichere Entsorgung von Chemiemüll sicherzustellen
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Gefahrstoffe sind:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • hochentzündlich
  • leicht entzündlich
  • entzündlich
  • sehr giftig
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend
  • sensibilisierend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
  • erbgutveränderlich
  • umweltgefährlich

Diese Aufgaben sind in der Regel sehr umfangreich und erfordern eine entsprechende Qualifikation und Fachwissen. Es wird Sie viel Zeit und Geld kosten, einen Mitarbeiter in dem Bereich der Gefahrstoffe zu schulen. Daher bieten wir Ihnen gerne an,  Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft im Themenbereich Gefahrstoffe zu stellen. Sie sparen dadurch Zeit, können sich auf den rechtssicheren Umgang mit Gefahrstoffen verlassen und Ihren Mitarbeitern eine größtmögliche Sicherheit am Arbeitsplatz bieten. Dies wirkt sich schlussendlich auch auf die Zufriedenheit und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter aus.