Gewässerschutzbeauftragter

Einige Unternehmen müssen je nach Betriebsart einen Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten bestimmten.  Oft ist es im Alltag so, dass beispielsweise Herr Klaus aus der dem Werkzeugbau an einer Schulungen teilnimmt, damit Sie am Ende einen Gewässerschutzbeauftragten nachweisen können. Das Herr Klaus von seinen Kernaufgaben abhalten wird und überlastet ist, merken Sie meist wenn es zu spät ist.

Diese Zusatzaufgaben kosten Nerven, Zeit und somit Geld. Daher bieten wir Ihnen gerne an, einen externen Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.

Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten, warum dies sinnvoll ist

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, haben Sie immer die Möglichkeit, einen internen Beauftragen zu bestimmen, der dann an Schulungen teilnimmt und Sonderaufgaben zugewiesen bekommt. Der Mitarbeiter braucht eine entsprechende Qualifikation und wird in dieser Zeit von seinen Kernaufgaben entbunden. Dies kann für Unternehmen schnell hohe Kosten verursachen. Unser Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten spart Ihre Zeit und Ihr Geld. Unsere externen Beauftragten für Gefahrgut- Gefahrgutbeauftragter übernehmen gerne diese Funktionen in Ihrem Unternehmen.

Voraussetzung zur Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten

  • Benutzern von Gewässern, die mehr als 750 m3 Abwasser pro Tag einleiten
  • auf Anordnung der zuständigen Behörde
  • die Bestellung externer Beauftragter ist möglich

Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten

  • Überwachung der Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben
  • Regelmäßige Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen und -verfahren durch Wartung, Messungen und Dokumentation
  • Hinwirken auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren und der ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung der entstehenden Reststoffe
  • Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls
  • Hinwirken auf eine umweltfreundliche Produktion
  • Beratung des Benutzers und der Betriebsangehörigen in gewässerschutz-relevanten Angelegenheiten
  • jährliche Berichterstattung an den Benutzer (Berichtsfunktion)

IHS - Ihr Partner im Beauftragtenwesen

Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter

Anforderung und Qualifikation des Gewässerschutzbeauftragten

  • Fachkunde und Zuverlässigkeit
  • es sind keine weiteren Forderungen an die Qualifikation oder Fortbildung bestimmt
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Pflichten des Unternehmers im Gewässerschutz

  • Unterrichtung des Betriebs- oder Personalrats über die Bestellung des Beauftragten einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich
  • Kündigungsschutz für den Beauftragten einräumen
  • Einholen einer Stellungnahme des Beauftragten zu gewässerschutz-relevanten (Investitions-) Entscheidungen über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen
  • schriftliche Bestellung des Beauftragten mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Bekanntgabe der bestellten Person einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich bei der zuständigen Behörde
  • Gelegenheit geben zum Vortrag von Vorschlägen oder Bedenken unmittelbar an die Geschäftsleitung (bei Nichteinigung umfassende Information über die Gründe der Ablehnung)
  • Unterstützung des Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • keine Benachteiligung wegen der Erfüllung der Aufgaben
  • regelmäßige Teilnahme des Beauftragten an Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten