Einige Unternehmen müssen je nach Betriebsart einen Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten bestimmten. Oft ist es im Alltag so, dass beispielsweise Herr Klaus aus der dem Werkzeugbau an einer Schulungen teilnimmt, damit Sie am Ende einen Gewässerschutzbeauftragten nachweisen können. Das Herr Klaus von seinen Kernaufgaben abhalten wird und überlastet ist, merken Sie meist wenn es zu spät ist.
Diese Zusatzaufgaben kosten Nerven, Zeit und somit Geld. Daher bieten wir Ihnen gerne an, einen externen Beauftragten für Gewässerschutz- Gewässerschutzbeauftragten in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.