Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Brandschutz ist elementar

Gewerblicher Brandschutz: Brandschutzbeauftragter und Brandschutzbetreuung

Eine brennende Kerze in der Weihnachtszeit, eine vergessene Herdplatte in der Firmenküche oder eine veraltete Elektrik: Brandgefahren umgebene uns jeden Tag, ohne dass wir sie wahrnehmen. Sowohl im privaten Haushalt als auch in Unternehmen ist das Thema Feuer und Brandgefahr weit weg. So etwas passiert nur anderen. Aber was, wenn es Ihnen passiert? Wenn Sie die Familie eines Mitarbeiters über einen schweren Unfall informieren müssten oder die Flammen in Sekundenschnelle Millionenschäden anrichten? Ein Brand kann auch Sie treffen –  heute schon. Minimieren Sie das Risiko durch eine professionelle Brandschutzbetreuung.

Wir kümmern uns um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen und stellen Ihnen einen Brandschutzbeauftragten, der sich um die vorhandenen Sicherheitssysteme kümmert, Löschvorrichtungen prüft und Sie über die Möglichkeiten eines vorsorglichen Brandschutzes informiert.

Durch unsere professionelle Unterstützung als externer Brandschutzbeauftragter haben Sie in Brandschutzfragen immer einen sicheren Stand.

Unsere Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie in der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ferner sorgen Alarmpläne für eine effektive und präventive Brandverhinderung / Brandbekämpfung.

Brandschutz_klein06

Die gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz

Per Gesetz müssen Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Brandgefährdungen ausgehen und der Brandschutz gewährleistet ist. Als Arbeitgeber haben Sie die volle Verantwortung, den Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern und Ihre Mitarbeiter vor einem Unfall zu bewahren. Dazu bilden Sie intern einen Experten für Brandschutz aus oder bestellen einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten in Ihren Betrieb. Dieser empfiehlt Ihnen schnell umzusetzende Maßnahmen, mit denen Sie auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Welche Maßnahmen im Einzelnen für den Brandschutz erforderlich sind, hängt ganz von Ihrem Betrieb und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter ab. Sie ergeben sich aus der

  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • der Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) und der
  • Betriebsgenehmigung

Brandschutz und Brandschutzbetreuung: Das können wir für Sie tun

Wir bieten Ihnen unsere professionelle Unterstützung an und stellen Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten. Dadurch haben Sie in allen Fragen zum Brandschutz immer einen sicheren Stand. Unser Fachpersonal unterstützt Sie in der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Brandschutz. Außerdem sorgen Alarmpläne für eine effektive und präventive Brandverhinderung und Brandbekämpfung.

Unsere Brandschutz-Leistungen im Überblick

  • Flucht- und Rettungspläne durch unsere Brandschutzhelfer
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Erstellung von Brandschutzordnungen durch unsere Brandschutzhelfer

Durch unsere professionelle Unterstützung als externer Brandschutzbeauftragter haben Sie in Brandschutzfragen immer einen sicheren Stand.

Unsere Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie in der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ferner sorgen Alarmpläne für eine effektive und präventive Brandverhinderung / Brandbekämpfung.

IHS - Ihr Partner im Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne, Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Erstellen von Brandschutzordnungen
Brandschutz Warnschilder

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor den Gefahren eines Brandes Unsere Brandschutz-Leistungen im Einzelnen.

Flucht- und Rettungspläne

Das Arbeitsstättenrecht zum Brandschutz schreibt vor, dass jeder Betrieb einen Flucht- und Rettungswegeplan aufstellen muss. Diese Pläne müssen übersichtlich und immer auf dem aktuellen Stand sein. Wir stellen Ihnen einen Brandschutz-Helfer und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkraft, die alle Pläne regelmäßig erneuert. Damit im Gefahrenfall jeder Mitarbeiter richtig reagiert, werden die Brandschutz-Pläne den Beschäftigten mindestens einmal im Jahr vermittelt. Zu unseren Brandschutz-Leistungen gehört auch eine ordnungsgemäße Räumungsübung.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Anteil ihrer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden. Unsere Brandschutzhelfer unterstützen Sie während dieser Ausbildung und schulen Sie in der Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Brandfall. Das Ziel der Ausbildung ist die Unterstützung des Arbeitgebers im Brandschutz. Ausbildungsinhalte sind in der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) geregelt.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Brandschutzordnung

Im Ernstfall muss jeder genau wissen, was zu tun ist. Durch die richtige Verhaltensanweisung im Falle eines Brandes schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden und Besucher. Außerdem ist das Vorhalten einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B, C in bestimmten Bereichen Pflicht. Für höchstmögliche Sicherheit erstellen und aktualisieren unsere Brandschutzbeauftragten gemeinsam mit Ihnen Ihre Brandschutzordnung. Unsere Brandschutzhelfer bilden sich regelmäßig weiter und sind immer auf dem neusten Stand der aktuellen Vorschriften und Möglichkeiten. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen für den Brandschutz an:

  • Ausbildung der Brandschutzhelfer
  • Ausbildung der Evakuierungshelfer durch einen Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung der Evakuierungsübung
  • Erstellung und Kontrolle der Brandschutzordnungen als auch Feuerwehrpläne
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Brandschutz (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne)
  • Organisation und Überwachung innerbetrieblicher Brandschutzkontrollen durch einen Brandschutzbeauftragten
  • Festlegen der Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Begehungen durch einen Brandschutzbeauftragten zur Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung in der Art und Anzahl der notwendigen Feuerlöscher
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes durch einen Brandschutzbeauftragten
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Gestaltung der Arbeitsverfahren und Einsatz der Arbeitsstoffe
  • Ermittlung der Brand- und Explosionsgefahren

Der externe Brandschutzbeauftragte

In kleinen und mittelständischen Betrieben lohnt es sich oftmals nicht, einen eigenen Brandschutzhelfer auszubilden. Die Schulung und die Ausfallzeiten während der Ausbildung sind für Firmen oftmals sehr kostenintensiv und zeitaufwändig. Dennoch müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um den vollen Versicherungsschutz zu behalten. Daher bieten wir Ihnen an, einen externen Brandschutzbeauftragten in Ihr Unternehmen zu schicken, der Ihre Mitarbeiter schult und dafür sorgt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Sie profitieren von unserer Erfahrung als externe Brandschutzbeauftragte und den kalkulierbaren Kosten. Fragen Sie uns nach unseren Betreuungsleistungen zum Brandschutz durch einen externen Brandschutzbeauftragten.