Voraussetzungen zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung wird für den Brandschutzbeauftragten eine besondere Qualifikation empfohlen, z.B.:
- Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung
- Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie
- Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz