Abfallbeauftragte

Einige Unternehmen müssen je nach Gewerbeart einen Beauftragten für Abfall – Abfallbeauftragten bestimmten.  Oft ist es im Alltag so, dass beispielsweise Herr Schmitt aus der dem Versandt an einer Schulungen teilnimmt, damit Sie am Ende einen Abfallbeauftragten nachweisen können. Das Herr Schmitt von seinen Kernaufgaben abhalten wird, merken Sie meist wenn es zu spät ist.

Diese Zusatzaufgaben kosten Geld und somit Zeit. Daher bieten wir Ihnen gerne an, einen externen Beauftragten für Abfall – Abfallbeauftragten in Ihre Firma zu entsenden, um rechtliche Risiken und Haftungen zu minimieren und Ihre Ressourcen zu schonen.

Beauftragten für Abfall - Abfallbeauftragten outsourcen, warum dies sinnvoll ist

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, haben Sie immer die Möglichkeit, einen internen Beauftragen zu bestimmen, der dann an Schulungen teilnimmt und Sonderaufgaben zugewiesen bekommt. Der Mitarbeiter braucht eine entsprechende Qualifikation und wird in dieser Zeit von seinen Kernaufgaben entbunden. Dies kann für Unternehmen schnell hohe Kosten verursachen. Unser Beauftragten für Abfall – Abfallbeauftragten  spart Ihre Zeit und Ihr Geld. Unsere externen Betriebsbeauftragten  für Abfall – Abfallbeauftragten übernehmen gerne diese Funktionen in Ihrem Unternehmen.

Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten

  • Überwachen des Weges der Abfälle von deren Entstehung/Anlieferung bis zur Entsorgung
  • Hinwirken auf Verbesserung des Verfahrens bei Anlagen zur Abfallverwertung oder -beseitigung (Initiativfunktion)
  • Mitteilung festgestellter Mängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung
  • Hinwirken auf und Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren zur Reduzierung der Abfälle oder zu deren schadloser Verwertung/Entsorgung
  • jährliche Berichterstattung an den Betreiber (Berichtsfunktion)
  • Überwachung der Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben (Kontrollfunktion)

Voraussetzung zur Bestellung des Abfallbeauftragten

  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Betreiber von Anlagen mit regelmäßig anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • auf Anordnung der zuständigen Behörde
  • die Bestellung externer Beauftragter ist möglich
  • Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • Besitzer i.S.d. § 26 KrW-/AbfG (Besitzerpflicht nach Rücknahme)
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IHS - Ihr Partner im Beauftragtenwesen

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Anforderung und Qualifikation des Abfallbeauftragten

Wenn Sie den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, als auch der Abfallbeauftragtenverordnung unterliegen und einen Abfallbeauftragten benötigen, bieten wir Ihnen die Stellung eines Abfallbeauftragten an.

  • Fachkunde und Zuverlässigkeit,
  • mindestens ein einschlägiger Lehrgang
  • naturwissenschaftliches Studium, Ingenieurstudium, technische Fachschulausbildung, Meister
  • mindestens zweijährige einschlägige Praxis
  • Fortbildung mindestens alle zwei Jahre

Pflichten des Betreibers im Abfallrecht

  • schriftliche Bestellung des Beauftragten mit genauer Aufgabenbeschreibung
  • Bekanntgabe der bestellten Person einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich bei der zuständigen Behörde
  • Einholen einer Stellungnahme des Beauftragten zu abfall-relevanten (Investitions-) Entscheidungen über die Einführung von Verfahren und Erzeugnissen
  • Unterstützung des Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • regelmäßige Teilnahme des Beauftragten an Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten
  • Gelegenheit geben zum Vortrag von Vorschlägen oder Bedenken unmittelbar an die Geschäftsleitung (bei Nichteinigung umfassende Information über die Gründe der Ablehnung)
  • Unterrichtung des Betriebs- oder Personalrats über die Bestellung des Beauftragten einschließlich Bezeichnung und Aufgabenbereich
  • keine Benachteiligung wegen der Erfüllung der Aufgaben
  • Kündigungsschutz für den Beauftragten einräumen