Private und auch öffentliche Bauherrn müssen eine fast unüberschaubare Anzahl an rechtlichen Regelungen beachten. Viele Gesetze und Verordnungen gelten, um ein Bauvorhaben rechtskonform umzusetzen.
„Die Baustellenkoordination ist Aufgabe der am Projekt beteiligten Auftraggeber!“
Das ist die oft vorherrschende Meinung. Allerdings ist diese Meinung nur in Teilen richtig, denn 1998 ist eine neue Baustellenverordnung erschienen. Die wichtigste Neuerung darin:
„Der Bauherr ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf seiner Baustelle verantwortlich.“
Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen. Des Weiteren hat der Bauherr darauf zu achten, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen und die Grundsätze des Arbeitsschutzes einhalten. Bei Verstößen muss der Bauherr tätig werden.