Der Umfang der Regelbetreuung bzw. sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung, bei mehr als 10 Mitarbeitern zusammen.
Grundsätzlich gilt für die sicherheitstechnischen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft bei Betrieben > 10 Beschäftigten, die DGUV Vorschrift 2 Anlage 1, bei Betrieben < 10 Beschäftigten gelten hingegen die Bestimmungen nach Anlage 2.
Für die Grundbetreuung bieten wir Ihnen eine kostenneutrale Pauschale in Abhängigkeit von den im Betrieb erforderlichen Einsatzzeiten bzw. der im Betrieb vorhandenen Gefährdungen an.
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Die anlassbezogenen oder betriebsspezifischen Betreuungszeiten unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Krefeld (FASI) oder Sicherheitsfachkraft Krefeld (SiFa) rechnen wir mit einem Stundensatz ab. Bei umfangreicheren Projekten, vornehmlich HSE können wir Ihnen für Ihr Unternehmen interessante „Projektpauschale“ anbieten.