Im Arbeitsschutzgesetz ist klar geregelt, dass jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim benennen muss. Dazu gehören auch Kleinstbetriebe aus allen Branchen, selbst wenn diese lediglich im Büro beschäftigt sind. Insbesondere für kleine Betriebe mit 20 bis maximal 30 Mitarbeitern gibt es die Regelung, dass der Arbeitgeber die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim selbst besetzen kann. Eine interne Besetzung ist auf den ersten Blick kostengünstiger, bringt aber zahlreiche Herausforderungen mit sich.
Denn insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben sind die personellen Ressourcen knapp bemessen. Der Unternehmer müsste eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim benennen und diese für die Weiterbildung freistellen. Außerdem ist mit der Aufgabe der sicherheitstechnischen Beratung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim mit einer hohe Verantwortung verbunden. Wer dies nur „nebenbei“ macht, läuft Gefahr, etwas zu übersehen. Im Ernstfall kann das Unternehmen durch eine ungenügend erfüllte sicherheitstechnische Beratung den Versicherungsschutz verlieren und sieht sich hohen Regressforderungen gegenüberstehen. Dieses Szenario vermeiden Sie, wenn Sie sich von Anfang an für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/ SIFA) Brackenheim von IHS entscheiden.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim arbeitet auch über die regionalen Grenzen hinaus, dies in ganz Deutschland. Wir berechnen solide Honorare für die exzellente Arbeit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim. Sie erhalten Rechtssicherheit und können sich darauf verlassen, dass nach der Erfüllung des von der Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim aufgestellten Maßnahmenplans alle Sicherheitslücken geschlossen wurden und Sie den vollen Versicherungsschutz genießen. Schlussendlich bekommen Sie und Ihre Mitarbeiter durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Brackenheim das gute Gefühl, „sicher“ zu sein und Unfälle so gut wie möglich zu vermeiden.